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Wiederzulassung Kfz — Anleitung 2026

Eine Wiederzulassung ist die erneute Anmeldung eines zuvor abgemeldeten Fahrzeugs. Sie brauchen: alten Fahrzeugschein/-brief, gültige HU, eVB-Nummer, Personalausweis. Über zulassungszentrale.de zahlen Sie 49,90 € Festpreis (statt 59,90 € Neuzulassung — günstiger, da weniger Daten neu erfasst werden).

Wann ist eine Wiederzulassung sinnvoll?

  • Cabrio-Saisonende ist vorbei, jetzt wieder Sommerfahren
  • Auto stand länger in der Garage (z. B. wegen Auslandsaufenthalt)
  • Erbschaftsauto wird vom Erben wieder in Betrieb genommen
  • Sammler-Auto kommt aus der Stilllegung zurück

Welche Unterlagen brauchst du?

  • Personalausweis mit eID-Funktion
  • Alter Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1, abgemeldet)
  • Fahrzeugbrief (Teil 2)
  • Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Plakette)
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
Vorher: Abmeldung oder Stilllegung? Ausführliche Erklärung auf abmelder.de →
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FAQ Wiederzulassung

Was ist der Unterschied zwischen Wiederzulassung und Stilllegung?
Stilllegung war der ältere Begriff (bis 2007). Heute spricht man von „Außerbetriebsetzung“ (= Abmeldung). Eine Wiederzulassung ist die Re-Anmeldung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs.
Kann ich mein abgemeldetes Auto unbegrenzt lange wieder zulassen?
Ja, theoretisch ja — solange die Fahrzeugbescheinigungen vorhanden sind und die HU/AU bestanden wird. Allerdings: nach 7 Jahren wird das Fahrzeug aus dem zentralen Register gelöscht. Dann brauchen Sie eine technische Vollabnahme.
Brauche ich neue Kennzeichen?
Nein, wenn Ihre alten Kennzeichen noch vorhanden sind und nicht entstempelt wurden. Bei der Abmeldung werden die Stempel entfernt — Sie müssen die Schilder neu siegeln lassen (Kosten ca. 10 € beim Schilderdienst).