Wunschkennzeichen reservieren 2026 — Online-Service
Ein Wunschkennzeichen ist eine frei wählbare Buchstaben-/Zahlenkombination nach dem Stadt-Code. Die Reservierung kostet 12,80 € Behörden-Gebühr + 12,80 € Reservierungsgebühr. Über zulassungszentrale.de Komplettpaket ab 32,70 €. Reservierung 1 Jahr gültig — oder direkt mit der Zulassung kombinieren.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Wunschkennzeichen?
Ein Wunschkennzeichen ist die individuelle Kombination aus 1–2 Buchstaben + 1–4 Zahlen, die NACH dem Stadt-Code auf Ihrem Kfz-Kennzeichen steht. Beispiel „M MK 2025" für München: „M“ ist der Stadt-Code (unveränderlich für München), „MK“ sind die frei gewählten Buchstaben (z. B. Initialen), „2025“ ist die frei gewählte Zahl (z. B. Geburtsjahr).
Wunschkennzeichen reservieren — Schritt für Schritt
- Verfügbarkeits-Checker öffnen (siehe unten)
- Stadt + Wunsch-Buchstaben + Wunsch-Zahlen eingeben
- Live-Check in der Behörden-Datenbank (1 Sekunde)
- Bei Verfügbarkeit: Sofort-Reservierung gegen Zahlung von 12,80 € Gebühr
- Reservierungs-Bestätigung per E-Mail (PDF mit Reservierungsnummer)
- Innerhalb 1 Jahr zur Zulassung verwenden (oder verfällt)
Verfügbarkeit prüfen + Online-Reservierung
Wunschkennzeichen-Check
Verbindliche Verfügbarkeitsprüfung direkt in der KBA-Datenbank. Bei Verfügbarkeit sofortige Reservierung gegen 12,80 € Behörden-Gebühr möglich.
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
| Position | Kosten |
|---|---|
| Reservierungs-Gebühr (Behörde) | 12,80 € |
| Bei Zulassung: zusätzliche Wunschkennzeichen-Gebühr | 12,80 € |
| Service-Pauschale zulassungszentrale.de | ab 7,10 € |
| Komplettpaket | ab 32,70 € |
| Optional: Kennzeichen-Schilder (Paar) | 20–35 € |
| Optional: DHL-Versand der Schilder | 14,90 € |
Wunschkennzeichen + Zulassung in einem SchrittKomplettpaket ab 32,70 € — Reservierung wird direkt für die Zulassung verwendet.
Wunschkennzeichen + Zulassung →Welche Buchstaben/Zahlen sind erlaubt?
Es gelten die deutschen Kfz-Kennzeichen-Regeln gemäß FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung):
- Insgesamt 8 Zeichen (Stadt-Code + Buchstaben + Zahlen)
- 1–2 frei wählbare Buchstaben nach dem Stadt-Code
- 1–4 Ziffern (ohne führende Null)
- Nur lateinische Buchstaben (A–Z), keine Umlaute
- Verbotene Kombinationen: HH 18, SS 88, NS 88, KZ, SA, SD
- Bundesland-spezifische Sperrlisten (z. B. „IL" in einigen Bundesländern)
Detail: Regeln + verbotene KombinationenVollständige Übersicht aller deutschen Kennzeichen-Regeln.
Zur Regel-Übersicht →Wunschkennzeichen in Ihrer Stadt
Wunschkennzeichen Berlin →Wunschkennzeichen Hamburg →Wunschkennzeichen München →Wunschkennzeichen Köln →Wunschkennzeichen Frankfurt →Wunschkennzeichen Stuttgart →
Mehr zur Wunschkennzeichen-Strategie: Ausführlicher Ratgeber auf abmelder.de →
FAQ Wunschkennzeichen
Wie reserviere ich ein Wunschkennzeichen?
Im Verfügbarkeits-Checker geben Sie Stadt + gewünschte Buchstaben + Zahlen ein. Wir prüfen LIVE in der Behörden-Datenbank. Bei Verfügbarkeit sichern wir das Kennzeichen sofort für 1 Jahr. Falls Sie zeitgleich zulassen, wird das Kennzeichen direkt für die Zulassung verwendet.
Wie lange ist die Reservierung gültig?
1 Jahr ab Reservierungs-Datum. In dieser Zeit können Sie das Kennzeichen ohne Eile für eine Zulassung verwenden. Eine Verlängerung ist nicht möglich — danach wird es wieder freigegeben.
Welche Buchstaben + Zahlen sind erlaubt?
Deutsche Kfz-Kennzeichen: 1–2 Buchstaben + 1–4 Zahlen (insgesamt 8 Zeichen). Verboten sind verfassungswidrige oder beleidigende Kombinationen wie HH 18, SS 88, NS 88, KZ. Eine ausführliche Liste verbotener Kombinationen finden Sie auf /wunschkennzeichen/regeln/.
Was kostet das Wunschkennzeichen?
Behörden-Gebühr 12,80 € + Reservierungsgebühr (auch 12,80 € bei separater Reservierung, oder direkt in der Zulassung kombiniert). Über zulassungszentrale.de ab 32,70 € Komplettpaket (Reservierung + Behörde + Kennzeichen-Service).
Welche Bedeutung haben die Buchstaben?
Die ersten 1–3 Buchstaben sind der Stadt- bzw. Landkreis-Code (z. B. „M“ für München, „B“ für Berlin, „HH“ für Hamburg). Die nachfolgenden 1–2 Buchstaben + 1–4 Zahlen sind frei wählbar — das ist Ihr persönlicher Wunsch.
Kann ich das Kennzeichen bei einem Umzug mitnehmen?
Ja, seit 2015 dürfen Sie Ihr Kennzeichen bei Umzug behalten — auch über Stadt- oder Bundesland-Grenzen hinweg. Sie können aber auch ein neues Kennzeichen mit dem Code der neuen Stadt reservieren.