Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fassung: 25.09.2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsinhalt
- Anbieter ist die POWR GmbH, Bremer Heerstraße 79, 26135 Oldenburg, E-Mail: support@zulassungszentrale.de, Telefon: 0441 / 21218583, nachfolgend „wir“. Diese Bedingungen betreffen Aufträge zu Online-Zulassungsvorgängen, die über zulassungszentrale.de unmittelbar mit uns geschlossen werden.
- Der Auftrag umfasst die vereinbarten Bearbeitungsleistungen, die Abwicklung der im Gesamtpreis enthaltenen Behördengebühren sowie die im Bestellprozess ausdrücklich hinzugebuchten Zusatzleistungen, insbesondere Kennzeichenschilder, deren Versand und eine Wunschkennzeichen-Reservierung.
- Es gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung. Diese Fassung ändert keine früher geschlossenen Verträge. Bereits begründete Erstattungs-, Gutschein- und sonstige Ansprüche bleiben erhalten.
- Individuelle Vereinbarungen sowie verbindliche Leistungs-, Erstattungs- und Garantiezusagen für den konkreten Auftrag werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 2 Unsere Leistung
- Wir bearbeiten den beauftragten Zulassungsvorgang technisch und übermitteln ihn elektronisch über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts an die zuständige Zulassungsbehörde. Angeboten werden, soweit im Bestellprozess wählbar, insbesondere die Neuzulassung, die Umschreibung beziehungsweise der Halterwechsel, die Namensänderung, die Wiederzulassung sowie die Änderung der Halteranschrift (Adressänderung).
- Zur Leistung gehören die Prüfung der bereitgestellten Angaben auf Vollständigkeit, Format, technische Verwertbarkeit und erkennbare Plausibilität, ihre technische Aufbereitung, die Einholung der für die Antragstellung erforderlichen Vollmacht nach § 3 Abs. 3, bei verwertbaren Angaben die tatsächliche elektronische Übermittlung, die Auswertung der Rückmeldungen und die wahrheitsgemäße Mitteilung des Ergebnisses.
- Die Entscheidung über den Zulassungsvorgang trifft allein die zuständige Zulassungsbehörde. Wir schulden die ordnungsgemäße Erbringung unserer vereinbarten Leistungen. Eine positive behördliche Entscheidung wird nicht allein durch die Beauftragung garantiert. Weitergehende verbindliche Zusagen nach § 1 Abs. 4 bleiben maßgeblich.
- Erkennen wir vor der Übermittlung einen Fehler, der die Verarbeitung verhindert, fordern wir eine Korrektur an. Eine ersichtlich ungeeignete Übermittlung allein zum Zweck der Entgeltabrechnung ist nicht geschuldet.
- Die Prüfung kann nicht in jedem Fall feststellen, ob ein formal passender Sicherheitscode behördlich gültig oder bereits verbraucht ist, ob eine eVB-Nummer gültig ist oder ob Angaben tatsächlich zum Fahrzeug gehören. Unsere eigenen Prüf- und Sorgfaltspflichten werden dadurch nicht eingeschränkt.
- Angaben zur Dauer der Datenerfassung sind von der Bearbeitungsdauer zu unterscheiden. Diese hängt unter anderem von der Identifizierung und Unterschrift nach § 3 Abs. 3, von verwertbaren Angaben, der Bearbeitung durch die Zulassungsbehörde und der Verfügbarkeit der beteiligten Systeme ab. Konkrete verbindliche Zeit- und Leistungszusagen im jeweiligen Angebot bleiben unberührt.
- Über einen erfolgreichen Zulassungsvorgang informieren wir anhand der behördlichen Rückmeldung und stellen die erhaltenen Bescheinigungen bereit. Bei einer Ablehnung oder unterbliebenen Übermittlung teilen wir den tatsächlichen Stand und den bekannten Grund mit. Ein Fahrzeug darf erst dann im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, wenn die Zulassung behördlich bestätigt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere ordnungsgemäß angebrachte Kennzeichenschilder, vorliegen.
§ 3 Angaben und Mitwirkung des Auftraggebers
- Für die Bearbeitung benötigen wir die im Bestellprozess bezeichneten Halter- und Fahrzeugdaten, Sicherheitscodes und gegebenenfalls Nachweise. Der Auftraggeber muss zu dem beauftragten Vorgang berechtigt sein und seine Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig bereitstellen.
- Erforderlich sind je nach Vorgang insbesondere die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Angaben und Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie für die Kfz-Steuer die im Bestellprozess abgefragten Angaben, bei Privatpersonen IBAN und Kontoinhaber für ein SEPA-Lastschriftmandat zugunsten der Zollverwaltung. Das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer betrifft ausschließlich die Kfz-Steuer und nicht die Bezahlung unseres Auftrags.
- Die Antragstellung erfolgt auf Grundlage einer Vollmacht des Halters. Hierfür identifiziert sich der Halter beziehungsweise die für ihn vertretungsberechtigte Person online über den Vertrauensdienst Nect und unterschreibt die Vollmacht elektronisch. Ohne erfolgreiche Identifizierung und Unterschrift können wir den Vorgang nicht übermitteln.
- Bleiben Identifizierung oder Unterschrift aus, wird der Auftrag nicht automatisch storniert. Wir erinnern an den offenen Schritt und informieren über das weitere Vorgehen; § 8 Abs. 2 gilt entsprechend.
- Dem Auftraggeber bekannte fehlende, beschädigte oder nicht verwertbare Codes sowie sonstige ihm bekannte Bearbeitungshindernisse teilt er uns mit. Erkennt der Auftraggeber nachträglich einen Fehler seiner Angaben, informiert er uns unverzüglich.
- Soweit eine Korrektur erforderlich und möglich ist, benennen wir den erkannten Fehler, die konkret benötigte Angabe oder den Nachweis und einen zumutbaren Übermittlungsweg. Wir setzen eine den Umständen angemessene Frist. Unmögliche oder für die Bearbeitung nicht erforderliche Nachweise verlangen wir nicht.
- Korrekturen vor der ersten Übermittlung sind ohne zusätzliche Servicevergütung möglich. Ein Fehler oder eine ausbleibende Antwort begründet für sich allein weder eine vollständige Leistungserbringung noch einen Anspruch auf den gesamten Preis. Für die Abrechnung gelten §§ 6 und 8.
§ 4 Vertragsschluss und Bestätigung
- Die Darstellung unseres Angebots ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Der Auftraggeber gibt durch Betätigung des eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisenden Bestellbuttons sein verbindliches Vertragsangebot ab.
- Wir nehmen das Angebot durch eine ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnete Erklärung an. Eine lediglich als solche bezeichnete Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Gesetzliche Regeln über anderweitige Annahmeerklärungen bleiben unberührt.
- Wir stellen dem Auftraggeber den Vertragsinhalt einschließlich der erforderlichen Verbraucherinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, innerhalb der gesetzlichen Frist und vor Beginn der Dienstleistung zur Verfügung.
- Die Abwicklung einer Zahlung über einen technischen Zahlungsdienstleister erfüllt die Zahlungspflicht gegenüber uns, soweit die Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung für den Auftraggeber entgegengenommen wird. Sie begründet keinen weiteren Vertrag über die Leistungen nach § 2.
§ 5 Leistungsbeginn und Widerruf
- Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die beigefügte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular informieren über dessen Ausübung.
- Vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen wir mit der Dienstleistung nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt beziehungsweise zugestimmt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Soweit wir uns auf diese Erklärung oder auf eine Bestätigung der Kenntnis vom möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts berufen, müssen Inhalt und aktive Abgabe der jeweils erforderlichen Erklärung nachweisbar sein. Die Einbeziehung dieser AGB, eine bloße Voreinstellung oder eine ausschließlich systemseitige Annahme ersetzen weder die Erklärung noch ihren Nachweis.
- Das Widerrufsrecht erlischt wegen vollständiger Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Hierzu gehören die vor Leistungsbeginn erteilte ausdrückliche Zustimmung und die Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung.
- Vollständige Dienstleistung setzt sämtliche für den Auftrag geschuldeten Bearbeitungsschritte einschließlich Übermittlung, Auswertung und Ergebnismitteilung voraus. Eine Prüfung, Korrekturaufforderung, eine noch ausstehende Identifizierung oder Unterschrift, eine interne Vorgangsschließung oder ein Fristablauf allein genügt nicht.
- Für Kennzeichenschilder, die nach den Angaben des Auftraggebers mit dem zugeteilten Kennzeichen geprägt werden, gilt die Widerrufsbelehrung.
- Bei wirksamem Widerruf richtet sich Wertersatz ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Anteil der bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten Leistungen am vereinbarten Gesamtumfang. Es gelten weder eine pauschale Mindestgebühr noch intern festgelegte Teilpreise. Die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung anhand des Gesamtpreises beziehungsweise bei unverhältnismäßig hohem Gesamtpreis anhand des Marktwerts bleiben maßgeblich.
§ 6 Gesamtpreis, Zahlung und Behördengebühren
- Maßgeblich ist der vor Abgabe der Bestellung ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und der bezeichneten Behördengebühren. Zusätzlich ausgewählte Leistungen, insbesondere Kennzeichenschilder, Versand und Wunschkennzeichen-Reservierung, sind im Gesamtpreis gesondert ausgewiesen. Es erfolgt keine nachträgliche Erhöhung des vereinbarten Festpreises wegen höherer interner Bearbeitungskosten.
- Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten. Die Zahlungsabwicklung übernimmt der Zahlungsdienstleister Stripe sowie, soweit im Bestellprozess angeboten, PayPal. Zahlungsart und Fälligkeit richten sich nach den vor Abgabe der Bestellung angezeigten und wirksam vereinbarten Zahlungsbedingungen. Gesetzliche Einreden und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
- Die Kfz-Steuer ist nicht Bestandteil unseres Preises. Sie wird von der Zollverwaltung festgesetzt und erhoben.
- Behördengebühren, die für den Auftrag nicht angefallen und nicht geschuldet sind, werden erstattet oder von einer offenen Forderung abgezogen. Maßgeblich sind die tatsächlich einschlägigen Gebührenpositionen des Auftrags; ein pauschaler Betrag ersetzt diese Prüfung nicht.
- Bei einer hinzugebuchten Wunschkennzeichen-Reservierung schulden wir die im Bestellprozess konkret beschriebene Zusatzleistung. Soweit dort die erfolgreiche Reservierung eines verfügbaren Kennzeichens zugesagt wird, genügt die bloße Übermittlung eines Reservierungswunsches nicht. Wird die zugesagte Zusatzleistung nicht erbracht, erstatten wir das dafür gezahlte Zusatzentgelt. Die übrige Abrechnung des Auftrags erfolgt davon getrennt innerhalb desselben Vertrags.
- Zahlungsverzug und hieraus folgende Ansprüche richten sich nach dem Gesetz. Tatsächliche Rückbuchungskosten können nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage und in der danach ersatzfähigen Höhe verlangt werden; ein geringerer oder fehlender Schaden kann nachgewiesen werden.
§ 7 Kennzeichenschilder und Versand
- Hat der Auftraggeber Kennzeichenschilder bestellt, werden diese erst nach erfolgreicher Zulassung mit dem behördlich zugeteilten Kennzeichen geprägt und an die angegebene Lieferadresse versandt. Die im Bestellprozess angegebenen Versandzeiten beginnen mit der erfolgreichen Zulassung.
- Scheitert die Zulassung endgültig, werden keine Schilder geprägt; das hierfür gezahlte Entgelt einschließlich der Versandkosten erstatten wir.
- Die Stempelung der Kennzeichen beziehungsweise die Ausgabe der Plaketten richtet sich nach dem jeweiligen behördlichen Verfahren.
- Gesetzliche Gewährleistungsrechte für die gelieferten Schilder bleiben unberührt.
§ 8 Leistungshindernisse, Beendigung und Abrechnung
- Ist die Bearbeitung vorübergehend nicht möglich, informieren wir über das bekannte Hindernis und das weitere Vorgehen. Soweit eine Korrektur möglich und zumutbar ist, ermöglichen wir diese nach § 3. Ein vorübergehendes Hindernis wird nicht allein durch internen Fristablauf zu einer endgültigen Unmöglichkeit.
- Wird die erforderliche Mitwirkung, insbesondere Identifizierung und Unterschrift nach § 3 Abs. 3, trotz konkreter Aufforderung nicht erbracht, können wir den Vertrag nur unter den jeweils einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen beenden. Erforderliche Fristsetzungen, Erklärungen und Hinweise auf die Folgen werden erteilt. Eine Kündigung des Auftraggebers wird nicht allein aus Schweigen oder Fristablauf abgeleitet.
- Ist unsere Leistung nicht vollständig erbracht, richtet sich ein Anspruch auf Vergütung, Entschädigung, Schadensersatz oder Wertersatz nach den gesetzlichen Voraussetzungen des konkreten Falls. Diese Bedingungen begründen hierfür keine eigenständige Pauschale oder Vertragsstrafe.
- Soweit nach der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift ein Anspruch trotz nicht oder nicht vollständig erbrachter Leistung fortbesteht, werden alle nach dieser Vorschrift erforderlichen Abzüge berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere ersparte Aufwendungen sowie tatsächlicher oder böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb, soweit die jeweils anwendbare Vorschrift deren Anrechnung vorsieht. Nicht angefallene und nicht geschuldete Behördengebühren sowie nicht gelieferte Schilder werden berücksichtigt. Kein Abzug und kein Leistungsanteil wird doppelt angesetzt.
- Eine Abrechnung benennt ihren Grund, den tatsächlichen Leistungsstand und die Berechnung des beanspruchten Betrags einschließlich erforderlicher Abzüge. Die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt unverändert.
- Widerrufsfolgen nach § 5 und Erstattungen nach § 7 Abs. 2 werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beschränkt. Eine Überzahlung erstatten wir; eine noch offene Forderung berichtigen wir entsprechend.
§ 9 Haftung und gesetzliche Ansprüche
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung und eine ausdrücklich übernommene Garantie bleiben unberührt.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit Abs. 1 nicht eingreift.
- Die vorstehenden Grenzen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eigene Prüf-, Organisations-, Übermittlungs- und Informationspflichten werden nicht auf den Auftraggeber verlagert.
- Gesetzliche Erfüllungs-, Nacherfüllungs-, Rücktritts-, Minderungs-, Widerrufs- und Erstattungsansprüche werden durch diese Haftungsregelung nicht ausgeschlossen.
§ 10 Kommunikation, Nachweise und Schlussbestimmungen
- Die vertragsbezogene Kommunikation erfolgt grundsätzlich über die angegebene E-Mail-Adresse. Andere angebotene Kommunikationswege können genutzt werden; ein Messenger ist nicht Voraussetzung für die Bearbeitung oder die Ausübung gesetzlicher Rechte.
- Wir dokumentieren den tatsächlichen Bearbeitungsstand und die für Durchführung und Abrechnung erforderlichen Erklärungen und Nachweise. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und Aufbewahrung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Eine Beweislastumkehr zulasten des Auftraggebers wird nicht vereinbart.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats anwendbar, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Sitz als Gerichtsstand vereinbart.
- Im Fall unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regeln. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch die für uns wirtschaftlich günstigste zulässige Regelung ersetzt.