Kurzzeitkennzeichen 2026 — Kosten & Ablauf
Ein Kurzzeitkennzeichen gilt 5 Tage und dient für Überführungs-, Probe- und HU-Fahrten. Kosten: Behörden-Gebühr 13,10 € + Versicherung (~12 € Kurzzeit) + Kennzeichen-Schilder (~13 €). Beantragt wird es bei der Zulassungsstelle — online über uns ist das nicht möglich.
Wann benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen?
- Überführung eines Neu-/Gebrauchtwagens aus einer anderen Stadt
- Probefahrt mit einem nicht zugelassenen Auto
- HU/AU-Vorführung bei der Prüfstelle
- Anfahrt zur Zulassungsstelle für die endgültige Zulassung
- Import-Fahrzeug ohne deutsche Zulassung
Welche Unterlagen benötigen Sie?
- Personalausweis
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
- Gültige HU-Bescheinigung (Pflicht!)
- eVB-Nummer einer Kurzzeit-Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat (für die anfallende Kfz-Steuer auf die 5 Tage)
Nicht online über uns: Kurzzeitkennzeichen bieten wir nicht an. Bitte beantragen Sie es bei der Zulassungsstelle. Zulassungsstelle finden →
FAQ Kurzzeitkennzeichen
Wofür darf ich ein Kurzzeitkennzeichen nutzen?
Überführungsfahrten, Probefahrten, HU/AU-Vorführung, Anfahrt zur Zulassungsstelle. NICHT für die alltägliche Nutzung. Geltungsbereich: deutschlandweit + EU (mit Auflagen).
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Behörden-Gebühr 13,10 € + Versicherung (variabel, Kurzzeit-Versicherung ab 12 €) + Kennzeichen-Schilder (~13 €).
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen über zulassungszentrale.de beantragen?
Nein. Kurzzeitkennzeichen bieten wir nicht an — Sie beantragen es persönlich bei der Zulassungsstelle (mit Ausweis, eVB-Nummer einer Kurzzeit-Versicherung und SEPA-Mandat). Online über uns beauftragen können Sie die reguläre Zulassung.
Wie lange ist das Kennzeichen gültig?
Maximal 5 Tage. Nach Ablauf erlischt der Versicherungsschutz automatisch — Fahren ohne gültiges Kennzeichen ist Straftat. Eine Verlängerung ist nicht möglich.