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Kurzzeitkennzeichen 2026 — Kosten & Ablauf

Ein Kurzzeitkennzeichen gilt 5 Tage und dient für Überführungs-, Probe- und HU-Fahrten. Kosten: Behörden-Gebühr 13,10 € + Versicherung (~12 € Kurzzeit) + Kennzeichen-Schilder (~13 €). Beantragt wird es bei der Zulassungsstelle — online über uns ist das nicht möglich.

Wann benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen?

  • Überführung eines Neu-/Gebrauchtwagens aus einer anderen Stadt
  • Probefahrt mit einem nicht zugelassenen Auto
  • HU/AU-Vorführung bei der Prüfstelle
  • Anfahrt zur Zulassungsstelle für die endgültige Zulassung
  • Import-Fahrzeug ohne deutsche Zulassung

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Personalausweis
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Gültige HU-Bescheinigung (Pflicht!)
  • eVB-Nummer einer Kurzzeit-Kfz-Versicherung
  • SEPA-Mandat (für die anfallende Kfz-Steuer auf die 5 Tage)
Nicht online über uns: Kurzzeitkennzeichen bieten wir nicht an. Bitte beantragen Sie es bei der Zulassungsstelle. Zulassungsstelle finden →

FAQ Kurzzeitkennzeichen

Wofür darf ich ein Kurzzeitkennzeichen nutzen?
Überführungsfahrten, Probefahrten, HU/AU-Vorführung, Anfahrt zur Zulassungsstelle. NICHT für die alltägliche Nutzung. Geltungsbereich: deutschlandweit + EU (mit Auflagen).
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Behörden-Gebühr 13,10 € + Versicherung (variabel, Kurzzeit-Versicherung ab 12 €) + Kennzeichen-Schilder (~13 €).
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen über zulassungszentrale.de beantragen?
Nein. Kurzzeitkennzeichen bieten wir nicht an — Sie beantragen es persönlich bei der Zulassungsstelle (mit Ausweis, eVB-Nummer einer Kurzzeit-Versicherung und SEPA-Mandat). Online über uns beauftragen können Sie die reguläre Zulassung.
Wie lange ist das Kennzeichen gültig?
Maximal 5 Tage. Nach Ablauf erlischt der Versicherungsschutz automatisch — Fahren ohne gültiges Kennzeichen ist Straftat. Eine Verlängerung ist nicht möglich.