Privater Online-Dienstleister · Informationen für Fahrzeughalter
Auto umschreiben bei Halterwechsel
Zulassungszentrale.de ist ein privater Online-Dienstleister. Sie können uns beauftragen oder sich direkt an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.
Ist das Fahrzeug noch zugelassen?
Bei einem zugelassenen Fahrzeug wählen Sie die Umschreibung auf den neuen Halter. Halter und Eigentümer müssen nicht dieselbe Person sein: Entscheidend ist, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug mit neuem Halter wählen Sie die Wiederzulassung mit Halterwechsel. Bleiben Halter, Bezirk und Kennzeichen gleich, finden Sie hier die Wiederzulassung ohne Halterwechsel.
Kennzeichen behalten oder wechseln?
Ob das bisherige Kennzeichen übernommen oder ein neues zugeteilt wird, wählen Sie passend zum Vorgang im Formular. Ein Wunschkennzeichen ist eine zusätzliche Option, soweit im gewählten Fall verfügbar. Die Zulassungsstelle entscheidet über die Zuteilung.
So läuft Ihr Auftrag ab
- Vorgang auswählen und Voraussetzungen prüfen.
- Fahrzeug- und Halterdaten sowie erforderliche Nachweise erfassen.
- Gesamtpreis prüfen und Auftrag erteilen.
- Identifizierung und Vollmacht über Nect abschließen.
- Wir übermitteln Ihre Daten an die zuständige Zulassungsstelle. Den Stand und weitere Hinweise erhalten Sie zu Ihrem Auftrag.
Kosten für Ihren Vorgang
| Vorgang über zulassungszentrale.de | Gesamtpreis |
|---|---|
| Adressänderung in derselben Stadt oder demselben Landkreis | 84,90 € |
| Umschreibung, Halterwechsel oder Namensänderung mit Umzug | 129,90 € |
| Wunschkennzeichen-Reservierung, wenn für den Vorgang wählbar | zusätzlich 5,00 € |
Die Standard-Behördengebühr ist im Servicepreis enthalten. Kennzeichenschilder und Versand werden nur nach Auswahl berechnet. Vor der verbindlichen Beauftragung sehen Sie den Gesamtpreis. Bei direkter Antragstellung bei der Behörde gelten deren Gebühren; unser Servicepreis ist keine amtliche Gebühr.
Unterlagen vorbereiten
- Ausweisdokument und aktuelle Halterdaten für die Identifizierung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Sicherheitscode je nach Vorgang
- Bei Umschreibung gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- Bei Halterwechsel eine eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Gültiger HU-Nachweis, soweit für das Fahrzeug erforderlich
- Für die Kfz-Steuer Bankverbindung und SEPA-Mandat, soweit erforderlich
Das Formular fragt die für Ihren Fall erforderlichen Angaben und Nachweise ab. Legen Sie Sicherheitscodes erst frei, wenn der gewählte Vorgang und die Anleitung dies verlangen. Bei fehlenden Dokumenten, Importen oder Sonderfällen kann ein Termin bei der zuständigen Behörde erforderlich sein.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Ummeldung und Umschreibung?
Wie funktioniert die Online-Beauftragung?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Was kostet die Ummeldung über zulassungszentrale.de?
Kann ich ausschließlich meinen Namen ändern lassen?
Quellen und Verantwortlichkeit
Redaktion: zulassungszentrale.de · Stand: 20.10.2026. Bundesverkehrsministerium: Internetbasierte Fahrzeugzulassung. Die amtliche Entscheidung trifft die zuständige Zulassungsbehörde.