Privater Online-Dienstleister · Informationen für Fahrzeughalter

Kfz nach Umzug ummelden: Anschrift und Zulassungsbezirk

Nach einem Umzug muss die Anschrift in den Fahrzeugdaten passen. Entscheidend ist der Zulassungsbezirk: Eine neue Gemeinde bedeutet nicht automatisch einen neuen Bezirk oder neue Kennzeichen.

Zulassungszentrale.de ist ein privater Online-Dienstleister. Sie können uns beauftragen oder sich direkt an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

Passenden Vorgang auswählenAdressänderung 84,90 € · Umschreibung 129,90 €
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Umzug innerhalb desselben Bezirks

Bleiben Halter und Zulassungsbezirk gleich, kommt eine Adressänderung infrage. Das bisherige Kennzeichen bleibt bei diesem Vorgang bestehen. Wählen Sie im Formular die neue Anschrift und beantworten Sie die Fragen zum bisherigen Fahrzeugstatus.

Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

Bei einem zugelassenen Fahrzeug kann eine Umschreibung notwendig werden. Ob das Kennzeichen beibehalten werden kann, hängt von Ihrem Fall ab. Ist das Fahrzeug schon abgemeldet, wählen Sie stattdessen die Wiederzulassung mit den zutreffenden Änderungen.

Wohnsitz und Fahrzeugdaten sind getrennte Schritte

Die Anmeldung der Wohnung ersetzt die Anpassung der Fahrzeugdaten nicht automatisch. Klären Sie die Zuständigkeit und die erforderlichen Nachweise mit der Behörde. Melden Sie die neue Anschrift auch Ihrer Versicherung.

Unterlagen vor der Beauftragung

Halten Sie Ausweisdokument, aktuelle Anschrift und Fahrzeugpapiere bereit. Der konkrete Vorgang bestimmt, ob weitere Nachweise wie eVB und Steuerdaten benötigt werden. Allgemeine Termin- oder Kulanzfristen sagen wir nicht zu.

Vor dem Auftrag

Welche Unterlagen brauchen Sie für Ihre Ummeldung?

Entscheidend sind Ihr Fahrzeug und der genaue Vorgang. Mit dieser Übersicht können Sie die Unterlagen für unseren beauftragten Service bereitlegen. Der Fragebogen prüft anschließend, welche Angaben und Nachweise Ihr Fall benötigt.

Schematische Merkhilfe zu Teil I · Fahrzeugschein

Teil I · Fahrzeugschein

Enthält Fahrzeug- und Halterdaten. Für bereits zugelassene Fahrzeuge bereithalten, wenn Ihr Vorgang ihn erfordert. Prüfen Sie, ob das Dokument für den gewählten Online-Vorgang geeignet ist.

Schematische Darstellung – kein amtliches Dokument
Schematische Merkhilfe zu Teil II · Fahrzeugbrief

Teil II · Fahrzeugbrief

Wird etwa bei Neuzulassung und Halterwechsel benötigt. Bei Finanzierung oder Leasing liegt er häufig beim Vertragspartner. Klären Sie seine Verfügbarkeit, bevor Sie den Auftrag starten.

Schematische Darstellung – kein amtliches Dokument
Schematische Merkhilfe zu eVB · Versicherungsbestätigung

eVB · Versicherungsbestätigung

Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Sie ist weder die Versicherungsnummer noch das Kennzeichen. Bei reiner Anschriftänderung ist für unseren Ablauf keine neue eVB nötig.

Schematische Darstellung – kein amtliches Dokument
Schematische Merkhilfe zu HU · Hauptuntersuchung

HU · Hauptuntersuchung

Prüfen Sie bei gebrauchten Fahrzeugen, ob eine erforderliche HU noch gültig ist. Halten Sie den Prüfbericht für Rückfragen bereit. Ein Upload ist nicht pauschal bei jedem Auftrag erforderlich. Für fabrikneue Pkw ist normalerweise noch keine HU fällig; für andere Fahrzeugarten und Nutzungen gelten eigene Fristen.

Schematische Darstellung – kein amtliches Dokument

Sicherheitscodes erst im angeleiteten Schritt freilegen

Halten Sie Ihre Dokumente zunächst unverändert bereit. Entfernen Sie keine Abdeckung und keine Siegelplakette vorsorglich. Das Freilegen kann Dokumente oder Plaketten ungültig machen. Folgen Sie erst der Anleitung für Ihren konkreten Vorgang. Bei Kennzeichenmitnahme bleiben die Siegelplaketten in unserem Umschreibungsablauf unversehrt.

Unterlagen nach Vorgang

Ja: für diesen Standardfall bereithalten. Entfällt: in diesem Fall im aktuellen Serviceablauf nicht benötigt. HU-Hinweise gelten zusätzlich. Sonderfälle und die Eignung der Dokumente prüft der Fragebogen.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Vorbereitung der Standardfälle für unseren Zulassungsservice
Ihr VorgangTeil ITeil IIeVBSteuerangaben*HU beachten
Wiederzulassung ohne ÄnderungenGleicher Halter, gleicher Bezirk, bisheriges Kennzeichen.JaEntfälltJaJaGültige HU, soweit für das Fahrzeug erforderlich.
Wiederzulassung mit ÄnderungenAbgemeldet; anderer Halter, anderer Bezirk oder neues Kennzeichen.JaJaJaJaGültige HU, soweit für das Fahrzeug erforderlich.
Zugelassenes Fahrzeug auf anderen Halter umschreibenAuch bei Übernahme des bisherigen Kennzeichens.JaJaJaJaGültige HU, soweit für das Fahrzeug erforderlich.
Nur Umzug in einen anderen BezirkGleicher Halter, Kennzeichen bleibt.JaEntfälltEntfälltEntfälltEine Anschriftänderung löst allein keine neue HU aus.
Nur Umzug mit neuem KennzeichenGleicher Halter, anderer Bezirk, Kennzeichenwechsel.JaJaEntfälltEntfälltEine Anschriftänderung löst allein keine neue HU aus.
Adresse im gleichen Bezirk ändernGleicher Halter und gleiches Kennzeichen.JaEntfälltEntfälltEntfälltEine Anschriftänderung löst allein keine neue HU aus.

* Wenn Steuerangaben erforderlich sind: IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat oder gegebenenfalls eine vorhandene Zoll-Großkunden-ID bereithalten. Beim reinen Umzug entfällt diese erneute Angabe in unserem Ablauf auch mit neuem Kennzeichen. Das bedeutet keine Befreiung von der Kfz-Steuer.

Identifizierung bei unserem Service

Halten Sie ein für Nect geeignetes Ausweisdokument und Ihr Smartphone bereit. Die Identifizierung und die digitale Vollmacht erfolgen über Nect. Die angezeigten Schritte führen Sie durch den Vorgang.

Amtlicher Selbstservice

Beim direkten Antrag im Portal der Zulassungsbehörde gelten dessen eigene Voraussetzungen für die Identifizierung, etwa die Online-Ausweisfunktion. Prüfen Sie die Hinweise Ihres Behördenportals. Dieser Weg ist vom Auftrag bei uns getrennt.

Grundlagen und Einordnung der Übersicht

Die Tabelle folgt den Unterlagenregeln unseres aktuellen Fragebogens. Sie beschreibt Standardfälle und ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Antrags. Gebrauchte Importfahrzeuge, verlorene Dokumente oder besondere Fahrzeugarten können einen anderen Weg erfordern.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ummeldung und Umschreibung?
Ummeldung ist der Sammelbegriff. Bei einem Halterwechsel wird ein zugelassenes Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben. Bei einem Umzug ohne Halterwechsel kommt je nach Zulassungsbezirk eine Adressänderung oder Umschreibung infrage.
Wie funktioniert die Online-Beauftragung?
Sie wählen den Vorgang und erfassen Fahrzeug- und Halterdaten. Die Identifizierung und Vollmacht erfolgen über die Nect-App. Danach übermitteln wir Ihre Daten an die zuständige Zulassungsstelle. Ob der konkrete Fall online bearbeitet werden kann, hängt von den Voraussetzungen und Nachweisen ab.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung hängt von Ihrem Vorgang, vollständigen Unterlagen und der zuständigen Behörde ab. Eine Auftragsbestätigung ist noch keine Zulassungsentscheidung. Beachten Sie die Hinweise im behördlichen Bescheid, bevor Sie das Fahrzeug nutzen.
Was kostet die Ummeldung über zulassungszentrale.de?
Die Adressänderung in derselben Stadt oder demselben Landkreis kostet 84,90 €, eine Umschreibung oder Namensänderung mit Umzug 129,90 €, jeweils inklusive Standard-Behördengebühr. Ausgewählte Zusatzleistungen werden vor der Beauftragung ausgewiesen.
Kann ich ausschließlich meinen Namen ändern lassen?
Eine reine Namensänderung ohne Umzug wird in unserem Online-Verfahren derzeit nicht angeboten. Wenden Sie sich dafür an Ihre zuständige Zulassungsstelle.

Quellen und Verantwortlichkeit

Anbieterredaktion: POWR GmbH · Redaktioneller Stand: 21.10.2026. Bundesverkehrsministerium: Internetbasierte Fahrzeugzulassung. Die amtliche Entscheidung trifft die zuständige Zulassungsbehörde.