Privater Online-Dienstleister · Informationen für Fahrzeughalter
Vollmacht zur Kfz-Ummeldung: digital oder vor Ort
Zulassungszentrale.de ist ein privater Online-Dienstleister. Sie können uns beauftragen oder sich direkt an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.
Digitale Vollmacht bei unserem Service
Die vorgesehene Identifizierung und Vollmachtserteilung erfolgen über Nect. Nach der Auftragserfassung erhalten Sie die Hinweise zum dafür vorgesehenen Ablauf. Ein selbst erstelltes Schreiben ersetzt diesen Schritt nicht automatisch.
Vertretung bei einem Termin vor Ort
Nutzen Sie für einen selbst organisierten Behördentermin die Vorgaben und gegebenenfalls das Formular der zuständigen Zulassungsbehörde. Diese nennt auch die erforderlichen Ausweisdokumente und zusätzlichen Einwilligungen.
Was der Auftrag eindeutig benennen sollte
Halter, bevollmächtigte Person, betroffenes Fahrzeug und gewünschter Vorgang müssen eindeutig zugeordnet werden können. Fragen zum Umfang der Vertretung klären Sie vor der Unterschrift. Bei Firmen oder Erbfällen können zusätzliche Berechtigungsnachweise nötig sein.
Vollmacht und Zulassungsentscheidung
Eine Vollmacht ist noch keine Genehmigung des Antrags. Fehlende Fahrzeugnachweise, Versicherungsdaten oder Rückfragen der Behörde müssen unabhängig davon geklärt werden. Diese Informationsseite erzeugt kein behördliches Vollmachtsformular.
Welche Unterlagen brauchen Sie für Ihre Ummeldung?
Entscheidend sind Ihr Fahrzeug und der genaue Vorgang. Mit dieser Übersicht können Sie die Unterlagen für unseren beauftragten Service bereitlegen. Der Fragebogen prüft anschließend, welche Angaben und Nachweise Ihr Fall benötigt.
Teil I · Fahrzeugschein
Enthält Fahrzeug- und Halterdaten. Für bereits zugelassene Fahrzeuge bereithalten, wenn Ihr Vorgang ihn erfordert. Prüfen Sie, ob das Dokument für den gewählten Online-Vorgang geeignet ist.
Schematische Darstellung – kein amtliches DokumentTeil II · Fahrzeugbrief
Wird etwa bei Neuzulassung und Halterwechsel benötigt. Bei Finanzierung oder Leasing liegt er häufig beim Vertragspartner. Klären Sie seine Verfügbarkeit, bevor Sie den Auftrag starten.
Schematische Darstellung – kein amtliches DokumenteVB · Versicherungsbestätigung
Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Sie ist weder die Versicherungsnummer noch das Kennzeichen. Bei reiner Anschriftänderung ist für unseren Ablauf keine neue eVB nötig.
Schematische Darstellung – kein amtliches DokumentHU · Hauptuntersuchung
Prüfen Sie bei gebrauchten Fahrzeugen, ob eine erforderliche HU noch gültig ist. Halten Sie den Prüfbericht für Rückfragen bereit. Ein Upload ist nicht pauschal bei jedem Auftrag erforderlich. Für fabrikneue Pkw ist normalerweise noch keine HU fällig; für andere Fahrzeugarten und Nutzungen gelten eigene Fristen.
Schematische Darstellung – kein amtliches DokumentSicherheitscodes erst im angeleiteten Schritt freilegen
Halten Sie Ihre Dokumente zunächst unverändert bereit. Entfernen Sie keine Abdeckung und keine Siegelplakette vorsorglich. Das Freilegen kann Dokumente oder Plaketten ungültig machen. Folgen Sie erst der Anleitung für Ihren konkreten Vorgang. Bei Kennzeichenmitnahme bleiben die Siegelplaketten in unserem Umschreibungsablauf unversehrt.
Unterlagen nach Vorgang
Ja: für diesen Standardfall bereithalten. Entfällt: in diesem Fall im aktuellen Serviceablauf nicht benötigt. HU-Hinweise gelten zusätzlich. Sonderfälle und die Eignung der Dokumente prüft der Fragebogen.
Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.
| Ihr Vorgang | Teil I | Teil II | eVB | Steuerangaben* | HU beachten |
|---|---|---|---|---|---|
| Wiederzulassung ohne ÄnderungenGleicher Halter, gleicher Bezirk, bisheriges Kennzeichen. | Ja | Entfällt | Ja | Ja | Gültige HU, soweit für das Fahrzeug erforderlich. |
| Wiederzulassung mit ÄnderungenAbgemeldet; anderer Halter, anderer Bezirk oder neues Kennzeichen. | Ja | Ja | Ja | Ja | Gültige HU, soweit für das Fahrzeug erforderlich. |
| Zugelassenes Fahrzeug auf anderen Halter umschreibenAuch bei Übernahme des bisherigen Kennzeichens. | Ja | Ja | Ja | Ja | Gültige HU, soweit für das Fahrzeug erforderlich. |
| Nur Umzug in einen anderen BezirkGleicher Halter, Kennzeichen bleibt. | Ja | Entfällt | Entfällt | Entfällt | Eine Anschriftänderung löst allein keine neue HU aus. |
| Nur Umzug mit neuem KennzeichenGleicher Halter, anderer Bezirk, Kennzeichenwechsel. | Ja | Ja | Entfällt | Entfällt | Eine Anschriftänderung löst allein keine neue HU aus. |
| Adresse im gleichen Bezirk ändernGleicher Halter und gleiches Kennzeichen. | Ja | Entfällt | Entfällt | Entfällt | Eine Anschriftänderung löst allein keine neue HU aus. |
* Wenn Steuerangaben erforderlich sind: IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat oder gegebenenfalls eine vorhandene Zoll-Großkunden-ID bereithalten. Beim reinen Umzug entfällt diese erneute Angabe in unserem Ablauf auch mit neuem Kennzeichen. Das bedeutet keine Befreiung von der Kfz-Steuer.
Identifizierung bei unserem Service
Halten Sie ein für Nect geeignetes Ausweisdokument und Ihr Smartphone bereit. Die Identifizierung und die digitale Vollmacht erfolgen über Nect. Die angezeigten Schritte führen Sie durch den Vorgang.
Amtlicher Selbstservice
Beim direkten Antrag im Portal der Zulassungsbehörde gelten dessen eigene Voraussetzungen für die Identifizierung, etwa die Online-Ausweisfunktion. Prüfen Sie die Hinweise Ihres Behördenportals. Dieser Weg ist vom Auftrag bei uns getrennt.
Grundlagen und Einordnung der Übersicht
Die Tabelle folgt den Unterlagenregeln unseres aktuellen Fragebogens. Sie beschreibt Standardfälle und ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Antrags. Gebrauchte Importfahrzeuge, verlorene Dokumente oder besondere Fahrzeugarten können einen anderen Weg erfordern.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Ummeldung und Umschreibung?
Wie funktioniert die Online-Beauftragung?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Was kostet die Ummeldung über zulassungszentrale.de?
Kann ich ausschließlich meinen Namen ändern lassen?
Quellen und Verantwortlichkeit
Anbieterredaktion: POWR GmbH · Redaktioneller Stand: 21.10.2026. Bundesverkehrsministerium: Internetbasierte Fahrzeugzulassung. Die amtliche Entscheidung trifft die zuständige Zulassungsbehörde.