Privater Online-Dienstleister · Informationen für Fahrzeughalter

Kfz ummelden in Landshut (Land)

Für Fahrzeughalter in Landshut (Land) (Bayern, Kennzeichen LA): Wählen Sie zwischen Adressänderung, Umschreibung bei Halterwechsel und Wiederzulassung. Unser privater Online-Service kostet ab 84,90 € inklusive Standard-Behördengebühr.

Zulassungszentrale.de ist ein privater Online-Dienstleister. Sie können uns beauftragen oder sich direkt an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

Passenden Vorgang auswählenAdressänderung 84,90 € · Umschreibung 129,90 €
Online-Ummeldung starten →

Örtliche Zuordnung für Landshut (Land)

BundeslandBayern
Im KBA-Verzeichnis geführter StandortLandshut (Land)
Statistische Kennziffer09274
Im Register genannte UnterscheidungszeichenLA, MAI, MAL, ROL, VIB

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden (AV 1), Stand Juli 2026. Das Register kann auch historische Zuordnungen und Sonderkennzeichen für Behörden enthalten; diese sind nicht allgemein als Wunschkennzeichen wählbar. Die Registerzuordnung ist keine Live-Auskunft zur Verfügbarkeit von Kennzeichen oder Online-Verfahren. Maßgeblich sind die Voraussetzungen des konkreten Antrags und die Entscheidung der zuständigen Behörde.

Registeranschrift und Hinweise zur Zulassungsstelle Landshut (Land). Die für Ihre Wohn- oder Firmenanschrift zuständige Stelle kann sich vom nächstgelegenen Standort unterscheiden.

So läuft Ihr Auftrag ab

  1. Vorgang auswählen und Voraussetzungen prüfen.
  2. Fahrzeug- und Halterdaten sowie erforderliche Nachweise erfassen.
  3. Gesamtpreis prüfen und Auftrag erteilen.
  4. Identifizierung und Vollmacht über Nect abschließen.
  5. Wir übermitteln Ihre Daten an die zuständige Zulassungsstelle. Den Stand und weitere Hinweise erhalten Sie zu Ihrem Auftrag.

Kosten für Ihren Vorgang

Vorgang über zulassungszentrale.deGesamtpreis
Adressänderung in derselben Stadt oder demselben Landkreis84,90 €
Umschreibung, Halterwechsel oder Namensänderung mit Umzug129,90 €
Wunschkennzeichen-Reservierung, wenn für den Vorgang wählbarzusätzlich 5,00 €

Die Standard-Behördengebühr ist im Servicepreis enthalten. Kennzeichenschilder und Versand werden nur nach Auswahl berechnet. Vor der verbindlichen Beauftragung sehen Sie den Gesamtpreis. Bei direkter Antragstellung bei der Behörde gelten deren Gebühren; unser Servicepreis ist keine amtliche Gebühr.

Unterlagen vorbereiten

  • Ausweisdokument und aktuelle Halterdaten für die Identifizierung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Sicherheitscode je nach Vorgang
  • Bei Umschreibung gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • Bei Halterwechsel eine eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
  • Gültiger HU-Nachweis, soweit für das Fahrzeug erforderlich
  • Für die Kfz-Steuer Bankverbindung und SEPA-Mandat, soweit erforderlich

Das Formular fragt die für Ihren Fall erforderlichen Angaben und Nachweise ab. Legen Sie Sicherheitscodes erst frei, wenn der gewählte Vorgang und die Anleitung dies verlangen. Bei fehlenden Dokumenten, Importen oder Sonderfällen kann ein Termin bei der zuständigen Behörde erforderlich sein.

Vor dem Auftrag

Welche Unterlagen brauchen Sie für Ihre Ummeldung?

Entscheidend sind Ihr Fahrzeug und der genaue Vorgang. Mit dieser Übersicht können Sie die Unterlagen für unseren beauftragten Service bereitlegen. Der Fragebogen prüft anschließend, welche Angaben und Nachweise Ihr Fall benötigt.

Schematische Merkhilfe zu Teil I · Fahrzeugschein

Teil I · Fahrzeugschein

Enthält Fahrzeug- und Halterdaten. Für bereits zugelassene Fahrzeuge bereithalten, wenn Ihr Vorgang ihn erfordert. Prüfen Sie, ob das Dokument für den gewählten Online-Vorgang geeignet ist.

Schematische Darstellung – kein amtliches Dokument
Schematische Merkhilfe zu Teil II · Fahrzeugbrief

Teil II · Fahrzeugbrief

Wird etwa bei Neuzulassung und Halterwechsel benötigt. Bei Finanzierung oder Leasing liegt er häufig beim Vertragspartner. Klären Sie seine Verfügbarkeit, bevor Sie den Auftrag starten.

Schematische Darstellung – kein amtliches Dokument
Schematische Merkhilfe zu eVB · Versicherungsbestätigung

eVB · Versicherungsbestätigung

Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Sie ist weder die Versicherungsnummer noch das Kennzeichen. Bei reiner Anschriftänderung ist für unseren Ablauf keine neue eVB nötig.

Schematische Darstellung – kein amtliches Dokument
Schematische Merkhilfe zu HU · Hauptuntersuchung

HU · Hauptuntersuchung

Prüfen Sie bei gebrauchten Fahrzeugen, ob eine erforderliche HU noch gültig ist. Halten Sie den Prüfbericht für Rückfragen bereit. Ein Upload ist nicht pauschal bei jedem Auftrag erforderlich. Für fabrikneue Pkw ist normalerweise noch keine HU fällig; für andere Fahrzeugarten und Nutzungen gelten eigene Fristen.

Schematische Darstellung – kein amtliches Dokument

Sicherheitscodes erst im angeleiteten Schritt freilegen

Halten Sie Ihre Dokumente zunächst unverändert bereit. Entfernen Sie keine Abdeckung und keine Siegelplakette vorsorglich. Das Freilegen kann Dokumente oder Plaketten ungültig machen. Folgen Sie erst der Anleitung für Ihren konkreten Vorgang. Bei Kennzeichenmitnahme bleiben die Siegelplaketten in unserem Umschreibungsablauf unversehrt.

Unterlagen nach Vorgang

Ja: für diesen Standardfall bereithalten. Entfällt: in diesem Fall im aktuellen Serviceablauf nicht benötigt. HU-Hinweise gelten zusätzlich. Sonderfälle und die Eignung der Dokumente prüft der Fragebogen.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Vorbereitung der Standardfälle für unseren Zulassungsservice
Ihr VorgangTeil ITeil IIeVBSteuerangaben*HU beachten
Wiederzulassung ohne ÄnderungenGleicher Halter, gleicher Bezirk, bisheriges Kennzeichen.JaEntfälltJaJaGültige HU, soweit für das Fahrzeug erforderlich.
Wiederzulassung mit ÄnderungenAbgemeldet; anderer Halter, anderer Bezirk oder neues Kennzeichen.JaJaJaJaGültige HU, soweit für das Fahrzeug erforderlich.
Zugelassenes Fahrzeug auf anderen Halter umschreibenAuch bei Übernahme des bisherigen Kennzeichens.JaJaJaJaGültige HU, soweit für das Fahrzeug erforderlich.
Nur Umzug in einen anderen BezirkGleicher Halter, Kennzeichen bleibt.JaEntfälltEntfälltEntfälltEine Anschriftänderung löst allein keine neue HU aus.
Nur Umzug mit neuem KennzeichenGleicher Halter, anderer Bezirk, Kennzeichenwechsel.JaJaEntfälltEntfälltEine Anschriftänderung löst allein keine neue HU aus.
Adresse im gleichen Bezirk ändernGleicher Halter und gleiches Kennzeichen.JaEntfälltEntfälltEntfälltEine Anschriftänderung löst allein keine neue HU aus.

* Wenn Steuerangaben erforderlich sind: IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat oder gegebenenfalls eine vorhandene Zoll-Großkunden-ID bereithalten. Beim reinen Umzug entfällt diese erneute Angabe in unserem Ablauf auch mit neuem Kennzeichen. Das bedeutet keine Befreiung von der Kfz-Steuer.

Identifizierung bei unserem Service

Halten Sie ein für Nect geeignetes Ausweisdokument und Ihr Smartphone bereit. Die Identifizierung und die digitale Vollmacht erfolgen über Nect. Die angezeigten Schritte führen Sie durch den Vorgang.

Amtlicher Selbstservice

Beim direkten Antrag im Portal der Zulassungsbehörde gelten dessen eigene Voraussetzungen für die Identifizierung, etwa die Online-Ausweisfunktion. Prüfen Sie die Hinweise Ihres Behördenportals. Dieser Weg ist vom Auftrag bei uns getrennt.

Grundlagen und Einordnung der Übersicht

Die Tabelle folgt den Unterlagenregeln unseres aktuellen Fragebogens. Sie beschreibt Standardfälle und ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Antrags. Gebrauchte Importfahrzeuge, verlorene Dokumente oder besondere Fahrzeugarten können einen anderen Weg erfordern.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ummeldung und Umschreibung?
Ummeldung ist der Sammelbegriff. Bei einem Halterwechsel wird ein zugelassenes Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben. Bei einem Umzug ohne Halterwechsel kommt je nach Zulassungsbezirk eine Adressänderung oder Umschreibung infrage.
Wie funktioniert die Online-Beauftragung?
Sie wählen den Vorgang und erfassen Fahrzeug- und Halterdaten. Die Identifizierung und Vollmacht erfolgen über die Nect-App. Danach übermitteln wir Ihre Daten an die zuständige Zulassungsstelle. Ob der konkrete Fall online bearbeitet werden kann, hängt von den Voraussetzungen und Nachweisen ab.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung hängt von Ihrem Vorgang, vollständigen Unterlagen und der zuständigen Behörde ab. Eine Auftragsbestätigung ist noch keine Zulassungsentscheidung. Beachten Sie die Hinweise im behördlichen Bescheid, bevor Sie das Fahrzeug nutzen.
Was kostet die Ummeldung über zulassungszentrale.de?
Die Adressänderung in derselben Stadt oder demselben Landkreis kostet 84,90 €, eine Umschreibung oder Namensänderung mit Umzug 129,90 €, jeweils inklusive Standard-Behördengebühr. Ausgewählte Zusatzleistungen werden vor der Beauftragung ausgewiesen.
Kann ich ausschließlich meinen Namen ändern lassen?
Eine reine Namensänderung ohne Umzug wird in unserem Online-Verfahren derzeit nicht angeboten. Wenden Sie sich dafür an Ihre zuständige Zulassungsstelle.

Quellen und Verantwortlichkeit

Anbieterredaktion: POWR GmbH · Redaktioneller Stand: 21.10.2026. Bundesverkehrsministerium: Internetbasierte Fahrzeugzulassung. Die amtliche Entscheidung trifft die zuständige Zulassungsbehörde.