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Unterlagen

Unterlagen für die Kfz-Zulassung 2026

zulassungszentrale.de Redaktion2 Min. Lesezeit

Die komplette Checkliste

Kurz & knapp

Für die Zulassung brauchen Sie Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bzw. CoC bei Neuwagen), eine eVB-Nummer, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und — beim Online-Weg — die Sicherheitscodes des Fahrzeugs.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. CoC-Papiere
  • Zulassungsbescheinigung Teil I — bei Wiederzulassung
  • Gültiger HU-Nachweis (bei Wiederzulassung)
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer

Welche Unterlagen konkret nötig sind, hängt vom Vorgang ab — den Unterschied erklärt Neuzulassung vs. Wiederzulassung. Den kompletten Ablauf zeigt die Zulassungs-Anleitung.

Was die einzelnen Dokumente bedeuten

Damit Sie nichts Falsches einpacken, hier die wichtigsten Papiere kurz erklärt:

  • CoC-Bescheinigung: die EU-Übereinstimmungsbescheinigung eines Neuwagens. Aus ihr werden bei der Erstzulassung die technischen Daten übernommen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): weist das Eigentum nach — bei Neuwagen tritt zunächst die CoC an ihre Stelle, danach wird Teil II ausgestellt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I: enthält Fahrzeug- und Halterdaten und wird vor allem bei der Wiederzulassung benötigt.
  • eVB-Nummer: der siebenstellige Versicherungsnachweis, ohne den keine Zulassung möglich ist.
  • SEPA-Mandat: erlaubt den Einzug der Kfz-Steuer per Lastschrift — dafür genügt Ihre IBAN.

Sonderfälle: Import, Firmen- und Leasingfahrzeuge

Je nach Herkunft und Halter des Fahrzeugs kommen weitere Nachweise hinzu:

FallZusätzlich nötig
Reimport / EU-FahrzeugCoC-Papier, ggf. Vollgutachten und Datenbestätigung
FirmenfahrzeugHandelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Leasing- oder finanziertes FahrzeugFreigabe des Leasinggebers, der oft Teil II verwahrt

Sicherheitscodes für den Online-Weg

Für die digitale Zulassung benötigen Sie die verdeckten Sicherheitscodes des Fahrzeugs. Sie befinden sich auf den Kennzeichen-Plaketten und in der Zulassungsbescheinigung und werden im Portal eingegeben.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen CoC und Zulassungsbescheinigung Teil II?
Die CoC-Bescheinigung (Certificate of Conformity) ist die EU-Übereinstimmungsbescheinigung eines Neufahrzeugs. Aus ihr werden bei der Erstzulassung die Daten für die Zulassungsbescheinigung Teil II übernommen.
Brauche ich für die Wiederzulassung zwingend eine gültige HU?
Ja. Für die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs ist in der Regel eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich. Ist sie abgelaufen, muss sie vorher erneuert werden.
Was ist die eVB-Nummer und wie bekomme ich sie?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein siebenstelliger Code Ihrer Kfz-Versicherung. Sie erhalten ihn meist kostenlos und sofort online oder telefonisch — er ist Voraussetzung für jede Zulassung.
Brauche ich für den Online-Weg alle Dokumente eingescannt?
Nein. Für die digitale Zulassung geben Sie die Daten und die Sicherheitscodes ein; die Originaldokumente halten Sie nur griffbereit. Entscheidend ist vor allem, dass eVB-Nummer und Sicherheitscodes stimmen.

Zuletzt aktualisiert am 1. Mai 2026.